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Informationen und Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen
In Erweiterung seines bekannten Online-Dienstes „Google Maps“ lässt das in Kalifornien beheimatete, jedoch global agierende Unternehmen „Google Inc.“ den Straßenraum von Städten und Gemeinden in aller Welt mit Hilfe spezieller 3D-Kameras systematisch aus der Perspektive eines virtuellen Fußgängers fotografieren und stellt das gewonnene dreidimensionale und hoch auflösende Bildmaterial in das Internet. Zum Teil wird dieser neue Dienst positiv gesehen, andererseits wird er als einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre betrachtet.
Am Donnerstag, 25. März 2010 wurde der Gemeindeverwaltung von aufmerksamen Bürgern gemeldet, dass die Aufnahmen auch in Altdorf gemacht werden.
Die Gemeinden können rechtlich nichts gegen die Aufnahmen durch Google unternehmen. Das geltende Recht bietet keine Rechtsgrundlage für ein Verbot! Daher muss der Bürger selbst aktiv werden, wenn seine Bilder nicht veröffentlicht werden sollen!
Leider muss sich die Gemeindeverwaltung folglich darauf beschränken, den Bürgern, die wegen „Google Steet View“ um Rat gefragt haben, zu empfehlen, ihren etwaigen Widerspruch gegen die Veröffentlichung sie betreffender Abbildungen direkt bei Goolge einzureichen.
Wer mit der Veröffentlichung von Aufnahmen seiner Person, seines Fahrzeuges oder seines Grundstücks im Rahmen von „Google Steet View“ nicht einverstanden ist, sollte direkt bei der Google Germany GmbH Widerspruch einlegen. In dem Widerspruch sollten möglichst konkret die Gebäude bzw. Grundstücke mit Adresse benannt werden, die vom Widerspruch erfasst werden. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen.
Zwar hat Google angekündigt, die Gesichter von Passanten und Kfz-Kennzeichen fotografierter Autos auch ohne Aufforderung automatisch unkenntlich zu machen. Es ist aber zusätzlich möglich, den Widerspruch auch für Personen und Autos einzulegen, falls diese trotz der Unkenntlichmachung von Gesicht bzw. Nummernschild anhand anderer Merkmale erkennbar sein sollen. Diese Personen und Autos werden dann vollständig entfernt.
Widersprüche gegen Veröffentlichungen im Internet sind per E-Mail an
streetview-deutschland@google.com
zu richten oder postalisch an
„Google Germany GmbH,
Betr. Street-View,
ABC-Straße 19,
20354 Hamburg“
Es empfiehlt sich dabei, die Korrespondenz auszudrucken bzw. Kopien zu erstellen und diese aufzubewahren. Einen Mustertext für Ihren Widerspruch gegenüber Google finden Sie hier (
28KB)
Ihre Gemeindeverwaltung
Verfasser: Gemeinde Altdorf, 26.03.2010
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